Susanne Rehklau: RA Koch an Dr. Hamer

Anwaltskanzlei Koch

An
Dr. Ryke Geerd Hamer
Norwegen

05.08.2013

Strafsache gegen Dr. Ryke Hamer wg. versuchten Totschlags, LG Kempten (Allgäu) 1 Ks 211 Js 521/10

Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,

das Landgericht Kempten (Allgäu) hat mit Beschluß vom 18.07.2013 die o.g. Anklage gegen Sie nicht zugelassen und dementsprechend die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorwurf bis ins Absurde überspannt. Erst hieß es, Sie hätten Susanne Rehklau fahrlässig getötet. Wohlgemerkt: Ihre „Tathandlung“ war die Erstattung eines Gutachtens (!) ggü. dem Gericht (!) in einem Sorgerechtsstreit. Nachdem (natürlich) keinerlei Ursächlichkeit Ihres Handelns für den Tod von Susanne Rehklau feststellbar war, wurde kurzerhand gesagt, ja, aber er wollte sie dadurch umbringen.

Das mußte dann wohl selbst den Ihnen ggü. ungeneigtesten Richtern zu phantastisch erscheinen. Auf diese wäre ja die ganze undankbare Arbeit zugekommen, einen solchen Unfug zum Schaden der eigenen Ernsthaftigkeit zu begründen.

Wobei jedoch anzumerken ist, daß der Grad der Ernsthaftigkeit der Gerichte ohnehin zweifelhaft erscheint. Wenn es möglich ist, einen Gustl Mollath für verrückt zu erklären und einzusperren, muß natürlich mit Allem gerechnet werden.
Daß es eine verlockende endgültige Lösung der Hamerfrage wäre, Sie zu „mollathieren“, ist nicht von der Hand zu weisen. Vermutlich würde einem Psychiater schon die Lektüre eines Ihrer Bücher genügen.

Mit freundlichen Grüßen

Koch
Rechtsanwalt