Gutachten Schrage

EBERHARD-KARLS-UNIVERSITÄT TÜBINGEN 
Universitäts-Frauenklinik

2.02.1982

An den 
Herrn Dekan der Medizinischen Fakultät 
(Klinische Medizin) 
Prof. Dr. K. Voigt 
Geissweg 3 
7400 Tübingen

Arbeit von Herrn Dr. med. Ryke Geerd HAMER 
Das HAMER-SYNDROM benannt nach Dirk Geerd Hamer und die 
EISERNE REGEL DES KREBS

Sehr geehrter Herr Dekan,

in der Sitzung des Habilitationsausschusses vom 8.12.1981 haben Sie mich beauftragt, obengenannte Arbeit zu begutachten, die Herr Dr. med. Geerd Hamer "als Habilitationsschrift für eine Habilitation im Fach Innere Medizin" eingereicht hat.

Herr Dr. Hamer hat eine Studie mit anamnestischen Befragungen von 200 Patientinnen mit gynäkologischen Karzinomen retrospektiv nach Diagnosestellung und Behandlung angefertigt. Aufgrund seiner Beobachtungen vertritt er die Ansicht, daß ein "momentanes Zusammentreffen von momentaner Disposition im weitesten Sinne, momentaner Konfliktverdichtung und einer Isolation in jeder Form (räumliche - familiäre - innere Isolation) zur Krebsmanifestation" führe, "wenn das Integral aus diesen drei Funktionen momentan einen individuellen Toleranz-Schwellenwert überschritten habe. Die Ursache der Krebsentstehung in der peripheren Zelle liegt für den Verfasser in einem akut entstandenen Programmierungsfehler im ZNS, wodurch für die Dauer des Bestehens des Konflikts fortlaufend Fehl-Codes an die peripheren Zelle geliefert werden, die dadurch entartet". Die angeführten psychischen Momente faßt er als HAMER-SYNDROM zusammen, benannt nach seinem tödlich verunglückten Sohn Dirk Geerd Hamer. Er stellt eine "Eiserne Regel des Krebs" auf, wonach "jeder Krebs an einem Tag bei der Konstellation des Hamer-Syndroms entsteht, der Konfliktinhalt die Lokalisation des Krebs bestimmt, der Verlauf der Konfliktentwicklung den Verlauf der Krebsentwicklung bestimmt." Dies wird auf etwa 50 Seiten der Arbeit beschrieben; es folgen 200 Fallschilderungen gynäkologischer Karzinome mit Darstellung vorausgegangener psychischer Belastungen und Konflikte der Patientinnen.

Es ist festzustellen, daß Form und Methodik der Arbeit den Grundregeln einer Habilitationsschrift nicht entsprechen. Der Stil der Arbeit ist geprägt durch zahlreiche persönlich-emotionale Momente, die es dem Autor nicht erlauben, seine Ansichten sachlich und prägnant zu entwickeln und zu belegen. Auf die umfangreiche Literatur zur Genese und Manifestation der Krebserkrankungen wird keinerlei Bezug genommen; das angekündigte Literaturverzeichnis lag zum Zeitpunkt der Beurteilung nicht vor. Es werden einige Anschauungen vorgetragen, die auch als Spekulation nicht zu akzeptieren sind.

Trotz dieser gravierenden Mängel sollte das Bemühen von Herrn Dr. Hamer nicht unberücksichtigt bleiben. Inwieweit aber die vorliegenden Fallschilderungen mit Beschreibung der psychischen Konflikte einen Zusammenhang mit der Manifestation des Krebses belegen, kann ich nicht beurteilen, da es sich hier um ein psychologisches Problem handelt. Vielleicht sollte Herr Dr. Hamer sich von einem in psychologisch-wissenschaftlichen Fragestellungen versierten Mann beraten lassen, sein Material in einer adäquaten und akzeptierbaren Form darzustellen.

Mit freundlichem Gruß 
Prof. Dr. R. Schrage