Angriff auf Amici di Dirk Verlag Nr.3

Am 28. März 2023 erhält der Verlag Amici di Dirk® per e-mail ein Anwaltsschreiben. Dem Verlag, bzw. Bona Hamer, wird darin mit einer Unterlassungsklage und 50.000 € Geldforderung gedroht und die Arbeitsgruppe sollte die „Richtigstellungen?“ von der Webseite nehmen und ihre Aussage öffentlich revidieren. Nachdem es von Seiten des Verlages zu keiner Handlung kommt und die Arbeitsgruppe die "Richtigstellungen?" nicht revidiert folgt folgende Veröffentlichung:

Das Anwaltsschreiben wird am 8. April 2023 veröffentlicht ("Helmut Pilhar - GHk Academy German" Telegram).

Zitat Capetanis: Nachdem der Verlag Amici di Dirk, die Arbeitsgruppe sowie alle anderen Beteiligten von der Verdrehung der Tatsachen, sowie Luegen nicht ablassen wurden erste Schritte zur rechtlichen Klaerung eingeleitet. Siehe nachfolgend, die Unterlassungklage. Es erfolgte keine Richtigstellung innerhalb der einberaumten Frist seitens des Verlages.

Unterlassungsklage - Anwaltsschreiben

Haintz legal Rechtsanwalts•GmbH • Schumannstraße 21 • 89555 Steinheim

AMICI DI DIRK S.L.
CAMINO DE URIQUE N° 69

29120 ALHAURIN EL GRANDE
(MALAGA)

per Mail an CONTACTO@AMICI-D1-DIRK.COM

 

HAINTZ leg I
Rechtsanwalts-GmbH

Rechtsanwalt Markus Haintz

Schumannstraße 21
89555 Steinheim

Tel. +49 731 85074331
Fax +49 731 94034998

kanzlei@haintz-legal.de

Bearbeiter:
RA Markus Haintz
 Unser
Zeichen: 0000223-23
 Datum: 28.03.23

Nick Capetanis ./. AMICI DI DIRK S.L.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd die Vertretung der rechtlichen Interessen des Herrn Nick Capetanis an und fordern Sie zur

Unterlassung

nachfolgend näher bezeichneter Handlungen auf.

I.)
1.)

Gegenstand unserer Beauftragung ist zunächst der Ende Februar auf der Ihrer Einflusssphä­ re unterliegenden Homepage veröffentlichte Artikel „Richtigstellungen?"

Vgl. https://germanische-heilkunde-dr-hamer.com/hilfe/richtigstellungen

In diesem von der „Arbeitsgruppe der Germanischen Heilkunde", deren Mitglieder unserer Mandantschaft allesamt bekannt sind, veröffentlichten Beitrag wird eine - mutmaßlich rein fiktive - Anfrage - zum Anlass genommen, unsere Mandantschaft in der öffentlichen Meinung in Verruf zu bringen und verächtlich zu machen. Konkret wird behauptet, dass Sie nicht wissen würden, wer unser Mandant - Herr Nick Capetanis - sei, und - noch gravierender-, dass es unter Bezugnahme auf Frau Bona Hamer nicht der Wahrheit entspräche, dass unser Mandant neben Dr. Hamer an verschiedenen Projekten mitgewirkt habe.

Konkret wird in dem Artikel behauptet:

Wir wissen auch nicht, wer Nick Capetanis ist. Aber die Aussage "er hätte neben Dr. Hamer an verschiedenen Projekten gearbeitet" entspricht nicht der Wahrheit, Bona Hamer kann das nicht bestätigen. "

Wie Ihnen nachweislich bekannt ist, handelt es sich hierbei um eine unwahre Tatsachenbe­hauptung. Herr Capetanis ist Ihnen und insbesondere Frau Bona Hamer mehr als gut be­kannt.

In den Gesamtkontext der Äußerungen eingebettet, in dem suggeriert werden soll, unser Mandant sei ein „selbsternannter Therapeut", der im Windschatten von Dr. Hamer und Herrn Pilhar nur Geld verdienen möchte, ist und war diese Falschbehauptung geeignet, unseren Mandanten in der öffentlichen Wahrnehmung verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Auf§ 187 StGB wird hingewiesen.

Im Übrigen und insbesondere ist diese falsche Tatsachenbehauptung auch geeignet, den Kredit unseres Mandanten zu gefährden und Nachteile für seinen Erwerb herbeizuführen. Als Geschäftsführer der GHk Pilhar Akademie sind derartige unwahre Tatsachenbehauptun­gen stark geschäftsschädigend.

Gleichlautend gilt unsere Beauftragung auch für den obigen Artikel in englischer Fassung und die entsprechenden Passagen, was Sie unter

https://en.germanische-heilkunde-dr-hamer.com/hilfe/rectifications

zum Abruf bereithalten.

2.)
Weiters wurden wir wegen eines Beitrags mandatiert, der ausweislich seiner Aufmachung unter Verwendung Ihres Logos unter der Federführung Ihres Verlags ins Leben gerufen und verbreitet wurde und wird.

Konkret handelt es sich um folgenden Beitrag:

In dem Beitrag werfen Sie die Frage „Attempted hostile takeover by the Deep State Tro­jans?" auf und verlinken sodann auf den o.g. Artikel in englischer Fassung. Hiermit wollen Sie suggerieren, dass unser Mandant Teil des sog. ,,Deep State" wäre, der in feindlicher Ge­sinnung Ihren Verlag untergraben bzw. gar übernehmen wolle. Wie Ihnen bekannt ist - und von Ihnen daher auch bewusst in Kontext gesetzt - ist der Vorwurf, man wäre Teil des sog. „Deep State" - insbesondere im relevanten Empfängerkreis - geeignet - und so von Ihnen auch intendiert -, unseren Mandanten in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und verächtlich zu machen. Diese Äußerung ist daher auch und insbesondere geeignet, den Kredit unseres Mandanten zu gefährden und Nachteile für seinen Erwerb herbeizuführen. Als Geschäftsführer der GHk Pilhar Akademie sind derartige unwahre Tatsachenbehauptun­gen stark geschäftsschädigend. Eine Geschäftsschädigung ist auch bereits eingetreten, welche im weiteren Verlauf noch dezidiert dargelegt werden wird.

II.
1.)

Sie werden daher aufgefordert, den unter der Überschrift

,,Richtigstellungen?"

auf Ihrer Homepage

https://germanische-heilkunde-dr-hamer.com/hilfe/richtigstellungen

veröffentlichten Artikel, mindestens jedoch die angegriffenen Falschbehauptungen

unverzüglich, längstens jedoch bis zum Ablauf des 31.03.2023

zu entfernen. Diese Aufforderung gilt gleichlautend selbstredend auch für die englische Fas­sung des Artikels auf der Homepage unter

https://en.germanische-heilkunde-dr-hamer.com/hilfe/rectifications

 2.)

Zudem werden Sie aufgefordert, den o.g. Beitrag

unverzüglich, längstens jedoch bis zum Ablauf des 31.03.2023

zu entfernen und dessen Verbreitung zu unterlassen.

III.)
überdies haben wir Sie dazu aufzufordern, eine hinreichend strafbewehrte

Unterlassungsverpflichtungserklärung

 abzugeben. Für den Eingang einer solchen haben wir eine Frist bis zum 

04.04.2023

notiert. Den Eingang per Telefax oder E-Mail betrachten wir als fristwahrend, sofern das Ori­ginal unverzüglich nachfolgt. Es reicht nicht aus, dass Sie nicht beabsichtigen, die streitge­genständliche Handlung in Zukunft zu begehen. Denn die von Ihnen durch die Verletzungs­handlung dokumentierte Wiederholungsgefahr kann nach der Rechtsprechung nur durch die Abgabe einer ernsthaften und daher strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt wer­ den. Sollte eine ausreichende Unterlassungserklärung nicht fristgerecht eingehen, werden wir unserem Mandanten empfehlen, ohne weitere Korrespondenz gerichtliche Hilfe in An­spruch zu nehmen

IV.)
Ferner steht unserer Mandantschaft unter dem Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung auch ein Anspruch auf Richtigstellung aus § 1004 BGB analog zu, womit die von Ihnen geschaffe­ne Störquelle ausgeräumt wird.

Diesen Anspruch können Sie erfüllen, indem Sie nachfolgenden Text unverzüglich ohne Ein­schaltungen und Weglassungen in gleicher Aufmachung wie die Erstäußerung in Ihr Angebot aufnehmen:

Auf unserer Homepage www.qermanische-heilkunde-dr-hamer.com haben wir unter https:llqermanische-heilkunde-dr-hamer.comlhilfelrichtiqstellunqen unter der Überschrift Richtigstellungen?" behauptet, dass wir nicht wissen würden, wer Herr Nick Capetanis ist und, dass es nicht der Wahrheit entspräche und dass Frau Bona Hamer nicht bestätigen könne, dass Herr Capetanis neben Dr. Hamer an verschiedenen Projekten gearbeitet hat. Diese Behauptungen widerrufen wir hiermit als unwahr und nehmen diese zurück.

(Unterschrift/Signatur)"

Für die Veröffentlichung dieser Richtigstellung haben wir uns ebenfalls die oben genannte Frist zum

31.03.2023

vorgemerkt.

V.)
überdies steht hieraus unserem Mandanten daneben zur Genugtuung ein Anspruch auf Geldentschädigung zu. Ihm ist durch die durch Ihren Artikel bewirkte schwere Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein immaterieller Schaden entstanden, was von Ihnen durch Ihr schuldhaftes - mindestens fahrlässiges - Handeln bewirkt wurde. Ferner besteht auch keine zumutbare anderweitige Ausgleichsmöglichkeit, da der Wi­derruf die bereits zu Tage getretene Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht kompensiert und eine etwaige Gegendarstellung die begründete Gefahr mit sich bringt, die Persönlichkeitsin­teressen unserer Mandantschaft noch weiter zu beeinträchtigen.

Vor dem Hintergrund der zu beobachtenden Tendenz in der Rechtsprechung, bei Verletzun­gen des Persönlichkeitsrechts durch die Medien hohe Geldentschädigungssummen zuzu­sprechen, schlagen wir zur Genugtuung unseres Mandanten wohlwollend einen Betrag von

50.000,00€

vor, zahlbar innerhalb von 14 Tagen auf unser Kanzleikonto bei [...]. Unsere Geldempfangsvollmacht ergibt sich aus der Mandatsvollmacht. Es sei darauf hingewiesen, dass wir bei Verstreichen der Frist auch hier mit einem Klageauftrag ausgestattet sind und für uns in dem Fall die prozessuale Möglichkeit besteht, den Klageantrag unbeziffert zu stellen und die Höhe der zu zahlenden Geldentschädigung in das Ermessen des Gerichts zu legen, was erwartungsgemäß weit höhere Entschädigungssummen zur Folge hat. Dies vermeiden Sie nur durch fristgerechte Zahlung.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Rein vorsorglich weisen wir Sie außerdem darauf hin, dass unter dem Gesichtspunkt des sog. ,,fliegenden Gerichtsstands", welcher bei Äußerungen im Internet Anwendung findet, der Weg zu den deutschen Gerichten vorliegend ohne Weiteres eröffnet ist.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Rechtsanwalt

⇢ Das Anwaltsschreiben wird am 8. April 2023 veröffentlicht ("Helmut Pilhar - GHk Academy German" Telegram).