Throta an Dr. Hamer
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
BADEN-WÜRTTEMBERG
Herrn
Dr. med. Ryke Geerd Hamer
5. Oktober 1994
Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,
für Ihre Schreiben vom 17. August, 23. August und 1. September 1994 danke ich Ihnen.
Die von mir veranlasste Überprüfung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhaltes ergab, dass das Vorgehen der Universität Tübingen hinsichtlich Ihres Habilitationsverfahrens nicht zu beanstanden ist.
Zum einen entspricht das Verfahren der Habilitationsordnung der Universität Tübingen, zum anderen wurde durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen und den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vor wenigen Monaten festgestellt, dass die Entscheidung, ob eine Verifikationsprüfung im Rahmen des laufenden Habilitationsverfahrens durchzuführen ist oder nicht, der Habilitationsausschuß bzw. den beauftragten Gutachtern obliegt und auch ein Anspruch auf eine öffentliche Verifikationsprüfung gegeben ist.
In den Ihnen bekannten Beschlüssen der Gerichte wird darüber hinaus ausgeführt, dass die Auswahl der Gutachter dem Habilitationsausschuß vorbehalten ist.
Wie der Dekan der Medizinischen Fakultät mitteilte, wird das zweite Gutachten in den nächsten Wochen vorliegen, so dass dann das weitere Habilitationsverfahren zügig durchgeführt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Klaus von Trotha