Protokoll eines Gesprächs

Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Medizinische Fakultät
72076 Tübingen
Geissweg 5

Protokoll eines Gespräches zwischen Herrn Dr. Hamer, Rechtsanwalt Dr. Donau, Frau Reiß und Prof. Zrenner am 10. Juni 1994

  1. Der Dekan erklärt, daß es nicht in der Habilitationsordnung vorgesehen sei, noch Aufgabe der Fakultät sei, die in der Habilitationsschrift angegebenen Sachverhalte experimentell zu verifizieren oder falsifizieren.
     
  2. Demgegenüber erklärt Herr Dr. Hamer, daß es im naturwissenschaftlichen Bereich zur inhaltlichen Prüfung einer Habilitationsschrift einzig und allein nur die Verifikation, d.h. die Wiederholung des Experiments als legitime Prüfmethode gebe.
     
  3. Der Dekan erklärt, daß gerade dies die Aufgabe des Habilitanden sei und dieser insbesondere auch die Aufgabe habe dies umfassend nachvollziehbar darzustellen und zu diskutieren, einschließlich des Bezugs zu früheren relevanten wissenschaftlichen Befunden.
     
  4. Herr Dr. Hamer wünscht festzuhalten, daß die Medizinische Fakultät in den letzten 13 Jahren keine Verifikation im naturwissenschaftlichen Sinne durchgeführt hat.
     
  5. Herr Dr. Hamer ist der Auffassung (unter Verweis auf das Verwaltungsgerichtsverfahren), daß die Medizinische Fakultät an das Bundesministerium kolportiert habe, die "Neue Medizin" sei wissenschaftlich geprüft worden und sei falsch.
    Der Dekan erklärt hierzu, daß diese Aussage für ihn gegenwärtig nicht nachprüfbar sei.
     
  6. Herr Dr. Hamer schlägt vor, Herrn Prof. Stemmann als einen Gutachter zu bestellen.
    Der Dekan erklärt sich bereit, diesen Wunsch dem Habilitationsausschuß zu unterbreiten.
     
  7. Die Anwesenden erklären, das Mögliche zu tun, damit das Habilitationsverfahren entsprechend den Bestimmungen in der Habilitationsordnung so bald als möglich beendet werden kann. Herr Dr. Hamer wünscht eine Beendigung des Habilitationsverfahrens bis Ende Sommersemester 1994.

    Der Dekan erklärt, daß die vorgesehenen Verfahrensschritte seiner Meinung nach trotz größter Anstrengung eine Beendigung des Habilitationsverfahrens bis zum Ende des Sommersemesters 1994 nicht ermöglichen werde.

Tübingen, den 10. Juni 1994

Dr. Hamer
Prof. Dr. Zrenner
Dr. Donau
Frau Reiß