Über das Ärztliche Schiedsgericht 1983

Auszug aus dem HEILKUNDE HANDBUCH von Ludwig Häutle, Bicarzio-Verlag

... Dr. Hamer lud, nachdem sich seine Hypothesen 100%ig bestätigt hatten, ein internationales Gremium von Onkologen (Fachärzte für Krebsbehandlung) nach Gyhum in Norddeutschland ein. Er bot diesem Gremium seine Approbation an, wenn sie von den 200 Fällen nur drei Fälle herausfinden würden, die nicht nach der "Eisernen Regel des Krebses" verlaufen würden.

Statt zu einem Triumph des Verstandes und der Menschlichkeit wurde dieses Schiedsgericht für Dr. Hamer zu einem Fiasko ohnegleichen.

Aus Angst, ihr Gesicht zu verlieren, wurde die anwesenden Ärzte zu Verbrechern in weißen Kitteln.

Seit diesem schicksalsschweren Tag sterben täglich unzählige Menschen, nur weil einige Mediziner nicht zugeben wollen, daß sie sich geirrt haben und ihre bisherige Therapie einfach falsch ist.

Der als französischer Beobachter zugelassene Onkologe Antoine Graf D’Oncieu beschreibt dieses Schiedsgericht wie folgt:

Am 6. Dezember 1983 war ich als französischer Beobachter bei dem Internationalen Ärztlichen Schiedsgericht anwesend, weil der von der Ärztekammer offiziell eingeladene Straßburger Radiologie-Professor in letzter Stunde abgesagt hatte. Ich habe die gesamte, mehr als 9 Stunden dauernde Schiedsgerichtsverhandlung von der ersten bis zur letzten Minute miterlebt, seitlich vom Vorstandstisch. Ich kann nach bestem Wissen wahrheitsgemäß versichern, daß das Internationale Ärztliche Schiedsgericht, bestehend aus lauter hochqualifizierten Fachleuten (Professoren/Ärzten) sämtliche Fälle, einschließlich Patientenbefragung, Untersuchung der Röntgenbilder und Computertomographie des Gehirns mit Lupe und Millimetermaß, sowie alle Labordaten, äußerst gründlich vorgenommen hat. Es wurden 15 von 30 anwesenden Patienten befragt, sowie 15 weitere Fälle nichtanwesender Patienten, zum Teil gestorbener Patienten, auf Grund der Unterlagen durchdiskutiert. Während man zunächst glaubte, die Angelegenheit schnell beenden zu können, da man sicher war, rasch drei nicht nach der Eisernen Regel des Krebs verlaufenden Fälle finden zu können, für die Dr. Hamer seine Approbation als Arzt angeboten hatte niederzulegen, begann sich (schließlich) eine große Ratlosigkeit der Schiedsgerichtsmitglieder zu bemächtigen, weil jeder der vom Schiedsgerichtsvorsitzenden willkürlich herausgegriffenen Fälle sehr präzise nach der Eisernen Regel des Krebs verlaufen war.

Diese Zusammenhänge wurden auch durch die intensive anamnesische Befragung der Patienten nach Konfliktentstehung und -verlauf bestätigt. Nachdem das Internationale Ärztliche Schiedsgericht in dieser Weise und (mit) stets dem gleichen Ergebnis dreißig Fälle genauestens untersucht hatte, war man sich sicher, daß man unter den 200 angebotenen Fällen wahrscheinlich überhaupt nicht einen einzigen finden würde, der nicht nach den jeweils sieben Kriterien der Eisernen Regel des Krebs verlaufen wäre. Deshalb "warf man quasi das Handtuch".

Wenn alles redlich zugegangen wäre, hätte sich das Schiedsgericht unumwunden mattgesetzt erklären müssen.

Herr Dr. Hamer, der bei den nachfolgenden Beratungen meistens draußen warten mußte, dessen Ehefrau, Dr. med. Sigrid Hamer, Ärztin, aber bei den Beratungen anwesend war, forderte anschließend das Internationale Schiedsgericht auf, nunmehr vereinbarungsgemäß zu attestieren, daß die Eiserne Regel des Krebs ganz offensichtlich richtig sein müsse. Eine Sprecherin der Patienten, Frau M., argumentierte ebenfalls vor dem Schiedsgericht, sie verstehe nicht, daß das Schiedsgericht schon zwei Stunden berate, obwohl alles doch exakt nach der Eisernen Regel des Krebs gestimmt habe und die Eiserne Regel des Krebs demnach richtig sei. Für die Patienten sei es sehr wichtig, das bestätigt zu bekommen, da daran möglicherweise ihr Überleben hängen würde.
Der Vorsitzende antwortete: "Die Eiserne Regel des Krebs interessiert uns gar nicht."

Später komplettierte er seine Aussage dahingehend, das Schiedsgericht sei nur gekommen, um zu sehen, ob es Hamers Approbationsurkunde mitnehmen könnte.

Es ist mir bekannt, daß Herr Professor Stender mit Herrn Dr. Hamer zwischendurch ein Gespräch unter vier Augen hatte, in dem er Herrn Dr. Hamer einen Kompromißvorschlag gemacht hatte, des Inhalts, man sollte verkünden, beide Seiten hätten nun Recht. Dieser Kompromißvorschlag wurde aber von Herrn Dr. Hamer heftig zurückgewiesen mit dem Hinweis darauf, man habe für den jetzt eingetretenen Fall vorher schriftlich eindeutige Vereinbarungen getroffen. Diese beinhalteten, daß das Schiedsgericht jetzt die Richtigkeit der Eisernen Regel des Krebs, samt dem Dirk-Hamer-Syndrom (DHS) und (den) Hamer’schen Herden im Gehirn, ohne Vorbehalte anerkennen und per Urteil verkünden müsse. Herr Professor Stender habe sich aber für alle Kollegen des Schiedsgerichts geweigert, dies in das Schiedsgerichtsurteil aufzunehmen, da es für alle Professoren angeblich bedeutet hätte, daß sie ihr Gesicht verlieren würden, weil sie dann ja seit Jahrzehnten, insbesondere aber seit 1981, nichts als falsche Behandlung gemacht hätten.

Es wurde berichtet, Herr Dr. Hamer habe gesagt, bis dato sei es ein Irrtum gewesen, seit diesem Tage aber sei es ein forensischer Fall. Denn von nun ab würden die Toten ganz eindeutig auf das Konto der medizinischen Institutionen gehen, und der Kreise, die noch dahinter stünden.

Die Verbitterung unter den Patienten war ungeheuer groß. Die Enttäuschung über das feige Verhalten des Internationalen Schiedsgerichts war so deprimierend, daß viele Patienten weinten. Denn es bedeutete für sie, daß sie weiter der bisherigen Symptombehandlung der sogenannten Schulmedizin ausgesetzt wurden.

Außer mir waren während der Sitzung des Internationalen Schiedsgerichts fortlaufend anwesend: die Sprechstundenhilfe von Herrn Dr. Hamer (Fräulein Melanie) und, während der meisten Zeit, Frau Erika Braun, die beim Aufhängen der Laborparameter, Röntgenbilder und Computertomogramme halfen. Ich kann mich noch gut erinnern, daß Herr Dr. Hamer den Professoren angeboten hat, eine größere Fallzahl von Patienten in deren Kliniken, vor ihren Augen, zu untersuchen, damit man rasch eine Detailkomplettierung der Landkarte des Gehirns erreichen könne und rasch eine systematische, adjuvante, konservative und intensiv-medizinische Therapie entwickeln könne. Insbesondere hat er Herrn Professor Stender, der eine repräsentative Fallzahl von 2000 verlangte, angeboten, die nächsten 2000 Fälle in seiner eigenen Hannoveraner Universitätsklinik, unter seinen Augen, zu untersuchen. Dies lehnte Professor Stender ab.

Für dieses Verhalten konnte ich schon damals kein Verständnis aufbringen und kann es heute um so weniger, nachdem ich gesehen habe, daß die von Herrn Dr. Hamer prophezeiten Folgen, nämlich der Tod von weiteren Millionen an Krebs erkrankten Menschen, zutreffend waren. Ich selbst empfinde das Verhalten des Schiedsgerichts (als) so falsch, so skandalös und so unwürdig für ein derart (und) so hochqualifiziertes Gremium von Professoren, daß ich mich heute noch nicht darüber beruhigen kann, zumal seither für dieses feige Verhalten des Schiedsgerichts, das Herr Dr. Hamer mit "wissenschaftlichem Betrug" umschrieben hat, Millionen von Menschen inzwischen sterben mußten. Ich selbst mache kein Hehl daraus, daß ich das nicht nur als wissenschaftlichen Betrug empfinde, sondern klipp und klar als ein furchtbares Verbrechen gegen die Menschheit.

Essen, den 27. 1. 1986

Antoine Graf d’Oncieu