Dr. Hamer an Dr. Hirsch

Dr. med. Ryke Geerd Hamer 
Facharzt für Innere Medizin 
Tübingen, im Rotbad 40/2

Tübingen, 23.12.81

Herrn 
Professor Dr. med. HIRSCH 
Facharzt für Gynäkologie 
Direktor der Univ.-Frauenklinik Tübingen

Betr.: Meine Habilitation, bzw. "Das HAMER-SYNDROM (benannt nach DIRK Geerd Hamer) und Die EISERNE REGEL DES KREBS" v. 4.10.81

Zitat: "Von allen Argumenten ist das das schlechteste, das sich aus der Autorität ableitet". 
(Thomas von Aquin)

 

Sehr geehrter Herr Professor!

Heute ließ mir Ihre Sekretärin von Ihnen ausrichten, an "Ihrer" Klinik bestünde an der Nachprüfung der Ergebnisse aus meiner Habilitationsarbeit kein Interesse! Gleichzeitig gab sie mir meine wissenschaftliche Arbeit über die EISERNE REGEL des KREBS und die beiden Schreiben des Kollegen Oertel, der als niedergelassener Gynäkologe die Ergebnisse überschlagsmäßig nachgeprüft hatte und zu den gleichen Ergebnissen kam wie ich, zurück. Kurz darauf gab mir auch Herr Prof. Dr. med. Schindler ein Exemplar meines Habilitationsmanuskriptes zurück, in das er angeblich in 4 Wochen nicht einmal überhaupt hineingeschaut habe.

Verehrter Herr Professor, Sie können eine unbequeme, der Schulmedizinischen Lehrmeinung zuwiderlaufende wissenschaftliche These eines Außenseiters vielleicht vermeintlich diskreditieren, indem Sie "fehlendes Interesse" zeigen, wenn der Kollege so fair ist und seine auf empirischen Ergebnissen basierenden Erkenntnisse im Rahmen einer für solche Fälle vorgesehenen Habilitation zur Diskussion stellt.

Aber ob das die rechte Art unseres Dienstes am Patienten ist oder die kollegiale Art unter Ärzten, wage ich zu bezweifeln. Aber auch nach dem Buchstaben des Gesetzes machen Sie sich meines Erachtens einer ganz schweren Amtspflichtverletzung schuldig, die Sie im Rahmen des Habilitationsverfahrens als beamteter Direktor einer staatlichen Universitätsklinik wahrzunehmen hätten: Sie hätten gewissenhaft nachzuprüfen, ob der Kollege recht hat mit seinen Ergebnissen, die ja selbst nach Ansicht von Prof. Bock immerhin einen gewaltigen Erdrutsch in der Medizin bedeuten würden. Man muss sich das nur mal vorstellen: Die Patientinnen sterben uns darüber und in Ihrer Klinik besteht daran kein Interesse an einer solchen medizinischen Zeitenwende. Dabei hat immerhin auch Ihr Kollege Prof. Hammacher, Ordinarius für Gynäkologie und Geburtshilfe in Tübingen, gemeint, meine Vorstellungen seien keineswegs absurd, sondern sogar sehr vernünftig und man müsse die Ergebnisse schnellstens auf breiterer Basis nachprüfen. Und dümmer als Sie dürfte doch Herr Professor Hammacher durchaus nicht sein. Das heißt also: Sie bestimmen ganz allein das Interesse der Klinik und damit auch gleichzeitig das Interesse der Patientinnen.

Sind Sie sich überhaupt der Tragweite dessen bewusst, was Sie da so lässig mit zynischem Desinteresse abtun? Sind Sie sich überhaupt halbwegs bewusst, was das für "Ihre" Klinik für Konsequenz hätte, am allermeisten aber für unsere gemeinsamen Patientinnen. Anscheinend nicht. Nach meiner unmaßgeblichen ärztlichen Meinung ist es eine unverantwortliche ärztliche Arroganz gegenüber den Patientinnen, wenn Sie sagen, dass "Ihre" Klinik an der Überprüfung "meiner" Ergebnisse kein Interesse habe. Zudem ist es m.E. im Rahmen der Habilitation eine grobe Amtspflichtverletzung, die Sie sich zuschulden kommen lassen. Herr Professor, unsere Patientinnen sterben uns darüber und Sie interessiert das nicht! Ist das überhaupt zu fassen? Haben Sie keinen hippokratischen Eid geleistet?

Sie können ja meinetwegen am Ende der Nachuntersuchung sagen: Das ist alles Unsinn, was der Hamer da ausgebrütet hat, auch der Prof. Hammacher und die 15 Professoren aus Tübingen, die diese Ergebnisse für sehr gut denkbar und für einen medizinischen Erdrutsch sondergleichen halten, sind alles Dummköpfe einschließlich dem Kollegen Gynäkologen Oertel, der es überschlagsmässig in seiner Praxis nachgeprüft hat. Aber nachprüfen muss man es doch erst einmal, bevor man in wissenschaftlicher Arroganz machen darf!

Von der Fakultät wurde Prof. Schrage, Oberarzt am Lehrstuhl für gynäkolog. Vorsorgeuntersuchung, damit beauftragt, die Habilitationsarbeit zu beurteilen. Wie soll er das denn machen, etwa aus dem hohlen Bauch heraus? An "Ihre" Krebspatientinnen kommt er ja wegen Ihres Desinteresses nicht heran. Dabei hätte die Habilitationsschrift auch für die Vorsorgeuntersuchung der Zukunft gewaltige Konsequenzen. Sie machen doch das ganze Habilitationsverfahren zu einer einzigen Farce!! Was richtig oder falsch ist, bestimmt der Schulmedizin-Professor per autoritatem, ohne es nachzuprüfen! Sie disqualifizieren damit wissenschaftlich nicht nur sich selbst sondern zugleich die ganze Fakultät, die entweder diese Arroganz mit zu vertreten oder Sie streng zu maßregeln hat. Für das Habilitationsverfahren selbst aber sind Sie als maximal befangen und untauglich zu betrachten.

Sie können mir vorwerfen, dass ich unsachlich sei. Sofern Verteidigung gegen Arroganz unsachlich ist, mag das stimmen. Wenn es nur um mich ginge, würde ich Sie keiner Zeile würdigen, schon gar nicht auf der von Ihnen beschrittenen Ebene. Aber unsere Patientinnen sterben uns darüber, indem Sie die Sache unnötig verzögern. Dabei hätte ich mir zugetraut, innerhalb von 4 Wochen zusammen mit einem Assistenten der Klinik an 200 Fällen die Ergebnisse, die ich gefunden habe, nachzuprüfen. Es wären der Klinik keinerlei Kosten entstanden. Sie haben mein Vertrauen nicht honoriert, das darin bestand, meine Ergebnisse an dem dafür zuständigen Ort auf den öffentlichen Prüfstand zu stellen. Zwar bin ich mir absolut sicher, dass die Ergebnisse richtig und beliebig oft reproduziert werden können, also eine Gesetzmäßigkeit enthalten. Gleichzeitig aber sind die Konsequenzen so weitreichend, dass ich vertrauensvoll zu Ihnen kam in der Hoffnung, dass wir sie gemeinsam verantworten können. Ihre Antwort aber, verehrter Herr Professor, ist in ihrer Arroganz in jedem Fall ein Skandal.

Ich wünsche frohe Weihnacht. Mit koll. Grüßen 
Dr. Hamer